Juni 19, 2009...1:08

Für Gewaltenteilung und Demokratie !

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Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU und SPD gestern ein Gesetz, das sogenannte „Zugangserschwerungsgesetz“ verabschiedet, das die Gewaltenteilung zwischen Judikative, Exekutive und Legislative aufhebt. Jene Gewaltenteilung, die in Art. 20 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. was dies bedeutet bringt Thomas Knüwer  in seinem Artikel „Dammbruch im Internet“ auf den Punkt

„Im scheinbaren Kampf gegen Kinderpornografie werden künftig die Ermittler der Landeskriminalämter entscheiden, was ungesetzlich ist und was nicht – ganz ohne Richterspruch. Sie werden eine Liste von Internetseiten erstellen, die gesperrt werden. Diese Liste wird nicht öffentlich zugänglich sein, die Betreiber der betroffenen Seiten werden nicht informiert. Wer diese Seiten besucht, gleichgültig ob absichtlich oder zufällig, dessen Daten werden protokolliert – ohne sein Wissen.“

Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden. Ihren Ursprung hat das Prinzip der Gewaltenteilung in den staatstheoretischen Schriften von John Locke und Montesquieu (Vom Geist der Gesetze, 1748), die sich gegen Machtkonzentration und Willkür im Absolutismus richteten.

Heute wird das Prinzip der Gewaltenteilung überwiegend als Bestandteil jeder Demokratie betrachtet.

Quelle Wikipedia

Für das „Zugangserschwerungsgesetz“  stimmten 389 Abgeordnete, dagegen 128 und es gab 18 Enthaltungen.

Wie schwer es für den Politiker geworden ist den Bürger, vor allem wenn er Internetnutzer ist, hinters Licht zu führen arbeitet Thomas Knüwer  in diesem Artikel heraus:

http://blog.handelsblatt.de/indiskretion/eintrag.php?id=2151

Was bleibt ist die Hoffnung auf die Entscheidung des  Bundesverfassungsgerichtes. Bleibt zu hoffen, dass sich diese letzte Instanz freiheitlicher Bürgerrechte auch in diesem Falle als würdig erweisen wird.

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